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Dialogverweigerung der Krankenkassen,
ein Fall für den Staatsanwalt?
- 2005 ehrte der Bundespräsident Köhler den Anatomen Prof. Dr. G.-H. Schumacher wegen außergewöhnlicher Leistungen.
- Die gesetzlichen Krankenkassen finanzieren und verordnen in der Kieferorthopädie eine anatomische Ausrichtung der Zähne und der Okklusion, welche den Vorgaben der Evolutionslehre und der offiziellen Funktionellen Anatomie u. a. nach Herrn Prof. Dr. G.- H. Schumacher diametral widersprechen.
- Falsche Zahnstellungen und ihre Fehlfunktionen können komplexe CMD-Erkrankungen verursachen, welche neben dem persönlichen Leid, für die Krankenversicherungen selber und für die Sozialverbände Unsummen an Kosten für Arbeitsausfall, Arbeitsunfähigkeit und Frühverrentung verursachen sowie im Berufsverkehr eine Gefährdung durch Schwindelattacken bewirken können.
- Die Patienten und die Öffentlichkeit werden nicht bzw. unzureichend aufgeklärt.
- Aufklärung und Vorschläge für Einsparungen und Wirtschaftlichkeit werden von gesetzlichen Krankenkassen seit
mehreren Jahren boykottiert.
Was nutzt die Ehrung für hervorragende Leistungen durch den Bundespräsidenten, wenn Sozialverbände das Gegenteil praktizieren und verordnen?
Leitidee:
Dankbarkeit der Patienten
Die Patienten werden Ausschau halten nach jenen Krankenkassen, welche
-
am wenigsten Leistungen
ausgrenzen und prozentuale Beteiligung anbieten,
-
die geringsten Budgetierungen (Rückforderungen von Geldern vom Behandler über KZV-en bzw. KV-en ohne Kenntnis der
Patienten praktizieren),
-
Transparenz oder Kostenerstattung optimal pflegen,
-
für ihre Beitragszahler die flexibelsten und effektivsten Behandlungsmethoden
suchen und
-
ggf. günstige Finanzierungsformen anbieten.
 
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